VoraussetzungenDas Freiwillige Soziale Jahr / der Bundesfreiwilligendienst kann im Alter zwischen 17 und 26 Jahren abgeleistet werden.
Das Taschengeld im FSJ und BFD beträgt 200 €.
Der Wert des Sachbezuges „Verpflegung“ wird ausbezahlt. Zum Teil können dafür auch Essensmarken erstanden werden. Eine Unterkunft wird gestellt. Kann dies durch die Einrichtung nicht geschehen, wird der Wert des Sachbezuges „Unterkunft“ ausbezahlt, es sei denn der oder die Freiwillige verzichtet auf eine angebotene Unterkunft.
Die Eltern erhalten im FSJ und BFD weiterhin Kindergeld, da die Bemessungsgrenze nicht überschritten wird. Eine Halb- bzw. Waisenrente wird im FSJ weiterhin ausbezahlt.
Soziale Versicherungen: Sozialversicherungsbeiträge zur. Kranken- Renten-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung werden vom Arbeitgeber übernommen.
Urlaubsanspruch: 26 Tage.
Beginn: Das FSJ und der BFD beginnen in der Regel am 01. September eines jeden Jahres.
Weitere Informationen können im Kinder- und Jugendwerk der EmK angefordert werden:
Kinder- und Jugendwerk der EmK Süd
Referat FSD
Giebelstr. 16
70499 Stuttgart
Tel: 0711/860068-5.
E-mail:
gboehringer@emk-jugend.de
Informationen über aktuell freie Plätze finden sich auf unserer Homepage:
http://www.emk-jugend.de/sued/fsj
